Antragstellung in Erasmus+ Jugend
Vor dem Projekt steht die Antragstellung. Wenn Sie Fördermittel aus dem EU-Programm Erasmus+ Jugend nutzen wollen, müssen Sie den Antragsweg durchlaufen.
Lassen Sie sich nicht abschrecken. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg.
Vor einer möglichen Antragstellung
Informieren Sie sich über Ziele und Prioritäten von Erasmus+ Jugend
Sie haben eine Idee für ein europäisches Projekt? Oder Sie haben bereits eine ganze Reihe von Projekten konzipiert und suchen nach Finanzierungsmöglichkeiten?
Das sind die besten Voraussetzungen, um mit Erasmus+ Jugend aktiv zu werden.
1. Projektkonzeption
Erkundigen Sie sich, welche Fördermöglichkeiten Ihnen das Programm Erasmus+ Jugend mit seinen Leitaktionen bietet.
Nutzen Sie auch die Unterstützungsangebote von JUGEND für Europa (von Informationsveranstaltungen über Antragssprechstunden bis hin zur Projektskizzenberatung).
2. EU-Login
Sie werden im EU-Programm Erasmus+ mit mehreren IT-Tools in Berührung kommen.
Zu Beginn muss Ihre Organisation ein Konto beim EU-Login anlegen und sich im Online Registration System registrieren. Erst dann können Sie einen Antrag stellen.
Akkreditierungsverfahren in der Leitaktion 1
Ihre Organisation kann sich für die Teilnahme am Akkreditierungsverfahren in der Leitaktion 1 entscheiden. Mit einer erfolgreichen Akkreditierung können Sie einmal jährlich Finanzmittel für Ihre Projekte in der Leitaktion 1 abrufen.
Das Verfahren ist für Sie insbesondere dann geeignet, wenn Sie Erfahrungen im Programm Erasmus+ Jugend haben und regelmäßig Projekte durchführen wollen.
Aktuell gilt das Verfahren für die Formate "Jugendbegegnungen" und "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit".
1. Antragstellung im Akkreditierungsverfahren
Einmal im Jahr können Sie bis zu einer Antragsfrist im Herbst einen Antrag auf Akkreditierung (KA 150) bei JUGEND für Europa einreichen.
Im Akkreditierungsantrag müssen Sie unter anderem das Profil Ihrer Organisation sowie die strategischen Ziele darlegen, die Sie mit Hilfe von Erasmus+ Jugend erreichen wollen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Antrags.
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie auf dieser Programmseite unter dem Bereich Förderung in der Leitaktion 1.
2. Prüfung des Antrags
Nachdem Sie Ihren Antrag übermittelt haben, wird dieser nach inhaltlichen und formalen Kriterien geprüft. Die Bewertung nimmt ungefähr zehn bis zwölf Wochen in Anspruch.
Ein Evaluationskomitee empfiehlt auf Basis der Bewertung, ob Ihr Antrag zur Bewilligung vorgeschlagen wird.
3. Akkreditierung
Bei einer positiven Entscheidung ist Ihre Organisation bis zum Ende der Programmlaufzeit von Erasmus+ Jugend (2027) akkreditiert. Sie können nun jährlich Projektmittel abrufen.
Falls es nicht geklappt hat: Sie können den Akkreditierungsantrag unter Berücksichtigung des erhaltenen Feedbacks überarbeiten und zur nächsten Antragsfrist im Folgejahr erneut einreichen. Bis dahin können Sie das Einzelantragsverfahren nutzen.
4. Budgetantrag und Mittelvergabe
Nach erfolgreicher Akkreditierung können Sie jährlich bis zu einer Antragsfrist im Frühjahr Fördermittel in einem Budgetantrag (KA 151) beantragen. Diese gelten jeweils für ein Budgetjahr.
Die Standardlaufzeit eines solchen Budgetjahres beträgt 15 Monate ab einem Projektstart zum 1.6. eines Jahres. Innerhalb dieser Zeitspanne können Sie die Mittel verwenden.
Einzelantragsverfahren
Das Einzelantragsverfahren ist das Standardverfahren in der Leitaktion 2, wenn Sie "Kooperationspartnerschaften" und/oder "Small-scale Partnerships" beantragen wollen.
Das Gleiche gilt für “Jugendpartizipationsprojekte” und “DiscoverEU Inklusion” in Leitaktion 1.
Für "Jugendbegegnungen" sowie für "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit" in Leitaktion 1 können Sie das Verfahren nur dann nutzen, wenn sich Ihre Organisation nicht akkreditiert hat.
1. Antragstellung im Einzelantragsverfahren
An (meist zwei) festen Antragsterminen im Jahr können Sie Projektanträge einreichen. Vor jeder Antragsfrist bieten wir Antragssprechstunden für die verschiedenen Förderformate an. Dieselbe Organisation darf als Antragsteller oder als Partner pro Frist an höchstens fünf Anträgen pro Format beteiligt sein.
Sie können auch eine Projektskizzenberatung in Anspruch nehmen.
2. Prüfung des Antrags
Nachdem Sie Ihren Antrag übermittelt haben, wird dieser nach inhaltlichen und formalen Kriterien geprüft. Die Bewertung nimmt ungefähr zehn bis zwölf Wochen in Anspruch.
Ein Evaluationskomitee empfiehlt auf Basis der Bewertung, ob Ihr Antrag zur Förderung vorgeschlagen wird.
3. Förderentscheid
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie für das beantragte Projekt eine "Finanzhilfevereinbarung" mit der abschließend bewilligten Fördersumme. Ihr Projekt kann starten.
Falls es nicht geklappt hat: Sie können den Antrag unter Berücksichtigung des erhaltenen Feedbacks überarbeiten und zur nächsten Antragsfrist erneut einreichen.
Projektdurchführung
Jetzt beginnt die Phase, für die sich all die Mühe gelohnt hat: Ihr Projekt startet. Viel Erfolg bei der Projektumsetzung! Auch im weiteren Verlauf der Projektdurchführung stehen wir Ihnen mit unseren Serviceangeboten beiseite.