Dezentrale Antragstellung 2024

Dies sind 2024 die dezentralen Antragsfristen für Projekte, die bei JUGEND für Europa beantragt werden.

Leitaktion 1

In Erasmus+ Jugend gibt es zwei Wege, um Projekte in der Leitaktion 1 zu beantragen: Die Akkreditierung und das Einzelantragsverfahren. Aktuell schließt die Akkreditierung die Formate "Jugendbegegnung“ und "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit“ ein. In diesen Formaten können nach einer Akkreditierung keine Einzelanträge mehr gestellt werden.

Einzelantragsverfahren

Die Termine für das Einzelantragsverfahren sind:

  • 20. Februar 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.06. und 31.12.2024. Im Aktionsformat DiscoverEU Inklusion beginnen die Projekte zwischen dem 1. Juli desselben Jahres und dem 31. März 2025.
  • 08. Oktober 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.05.2025. Im Aktionsformat DiscoverEU Inklusion beginnen die Projekte zwischen dem 1. März 2025 und dem 31. August 2025.

Akkreditierungsverfahren

In diesem Verfahren beantragen Träger einmalig eine Akkreditierung, die für die gesamte Programmlaufzeit bis 2027 Gültigkeit hat. Anschließend können sie einmal jährlich wesentlich vereinfacht über einen Budgetantrag Mittel für ihre Projekte beantragen.

Die Anträge können bis zum 08. Oktober 2024 (12:00 Uhr) übermittelt werden.

Leitaktion 2

In der Leitaktion 2 wird es zwei Antragsfristen für die beiden Formate "Kooperationspartnerschaften" und "Small-scale Partnerships" geben. Die Termine für 2024 sind:

  • 05. März 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.09. und 31.12.2024
  • 08. Oktober 2024, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen 01.01. und 31.08.2025