Dezentrale Antragstellung 2025

Dies sind 2025 die dezentralen Antragsfristen für Projekte, die bei JUGEND für Europa beantragt werden.

Leitaktion 1

In Erasmus+ Jugend gibt es zwei Wege, um Projekte in der Leitaktion 1 zu beantragen: Die Akkreditierung und das Einzelantragsverfahren. Aktuell schließt die Akkreditierung die Formate "Jugendbegegnung“ und "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit“ ein. In diesen Formaten können nach einer Akkreditierung keine Einzelanträge mehr gestellt werden.

Einzelantragsverfahren

Für Jugendbegegnungen, Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte sowie für Jugendpartizipationsprojekte sind zwei Antragstermine vorgesehen:

  • 12. Februar 2025, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.06. und dem 31.12.2025. Bei Aktivitäten in  DiscoverEU Inklusion liegt der Projektbeginn zwischen dem 1. Juli desselben Jahres und dem 31. März 2026.
  • 01. Oktober 2025, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.01. und dem 31.05.2026. Bei Aktivitäten in  DiscoverEU Inklusion liegt der Projektbeginn zwischen dem 01.03. und dem 31.08.2026.

Akkreditierungsverfahren

In diesem Verfahren beantragen Träger einmalig eine Akkreditierung, die für die gesamte Programmlaufzeit bis 2027 Gültigkeit hat. Anschließend können sie einmal jährlich wesentlich vereinfacht über einen Budgetantrag Mittel für ihre Projekte beantragen.

Die Anträge können bis zum 01. Oktober 2025 (12:00 Uhr) übermittelt werden.

Leitaktion 2

In der Leitaktion 2 wird es im Format "Kooperationspartnerschaften" einen Antragstermin geben:

  • 05. März 2025, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.09. und dem 31.12.2025.

Für die "Small-scale Partnerships" sind zwei Antragstermine vorgesehen:

  • 05. März 2025, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.09. und dem 31.12.2025
  • 01. Oktober 2025, 12:00 Uhr für Projektbeginn zwischen dem 01.01. und dem 31.08.2026.