Kooperationspartnerschaften
Ein offenes Format für Qualitätsentwicklung und Kapazitätsaufbau. Länderübergreifend. Sektorübergreifend.
Kooperationspartnerschaften (bis 2020 "Strategische Partnerschaften") eröffnen Ihnen die Möglichkeit, über mehrere Jahre mit Partnern aus anderen Ländern intensiv an einem Thema zu arbeiten, dabei voneinander zu lernen oder zukunftsweisende Ideen zu entwickeln bzw. zu erproben.
Mit Kooperationspartnerschaften können Sie Ihre bestehenden Partnerschaften und Netzwerke stärken beziehungsweise ausbauen, die eigene Praxis weiterentwickeln, Angebote attraktiver machen und mehr Anerkennung für Ihre geleistete Arbeit gewinnen.
Was sind Kooperationspartnerschaften?
Kooperationspartnerschaften sind ein sehr offenes Förderformat für mittel- bis längerfristig angelegte Projekte. Mit Kooperationspartnerschaften sollen u.a. folgende Ziele erreicht werden:
- Qualitätssteigerung der Arbeit, Aktivitäten und Praktiken von Organisationen, Institutionen und Arbeitsfeldern
- Organisationen gewinnen durch die Kooperationspartnerschaften erweiterte und verbesserte Fähigkeiten zur Arbeit auf der europäischen Ebene
- Organisationen, Individuen und Arbeitsfelder im Bereich der Jugendhilfe insgesamt werden in ihrer Weiterentwicklung unterstützt und befähigt.
- Kooperationspartnerschaften eröffnen Organisationen Wege auf (gesellschaftliche und sektorübergreifende) Bedarfe und Herausforderungen zu reagieren.
Bei bestimmten Themen sowie zur besseren Erreichung bestimmter Zielgruppen können auch sektorübergreifende Projekte der Jugendhilfe mit z.B. Schulen, Hochschulen, der Erwachsenen- oder beruflichen Bildung, (Forschungs-)Instituten und Stiftungen sinnvoll sein. In diesen Projekten muss die Relevanz des Projekts für den Jugendbereich jedoch deutlich erkennbar und die Wirkungen des Projekts müssen zu einem wesentlichen Teil auf den Jugendbereich ausgerichtet sein.
Was wird gefördert?
Mögliche Aktivitäten können z.B. sein:
- Treffen zum Austausch guter Praxis;
- Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer Trainingsmaterialien / Methodenhandbücher etc.;
- Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte und Jugendliche aus teilnehmenden Ländern, die der Erreichung der Projektziele dienen;
- Zusammenarbeit von Jugend- und Bildungsbereich zur Anerkennung von im Jugendbereich erworbenen Kompetenzen;
- Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene zur Weiterentwicklung des Jugendbereichs und Integration in lokale / regionale Entwicklungspläne;
Weiterhin sollten Kooperationspartnerschaften in ihrer Ausgestaltung auch die querschnittlichen Programmprioritäten "Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaziele", "Inklusion und Vielfalt", "Partizipation am demokratischen Leben" und "Digitaler Wandel" berücksichtigen.
Kooperationspartnerschaften können eine Projektdauer zwischen einem und drei Jahren haben. Das Konsortium muss mindestens drei Organisationen aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern umfassen. Ein und dieselbe Organsiation (eine OID) kann als Antragsteller oder als Partner pro Frist nur an höchstens zehn Anträgen beteiligt sein.
Die antragstellende Organistion muss mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein.
Der Antragsteller muss aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kommen. Die Teilnahme von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ist prinzipiell möglich, sofern sie einen im Antrag beschriebenen wesentlichen Mehrwert für das Projekt beinhaltet.
Seit 2022 gibt es ein neues Finanzierungssystem. Hierbei kann zwischen drei verschiedenen Förderpauschalen gewählt werden: 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro.
Nationale Förderprioritäten 2024
Neben den im Programmhandbuch festgelegten Prioritäten für die Leitaktion 2 setzt JUGEND für Europa auf zwei weitere nationale Förderprioritäten.
Besondere Priorität genießen in Deutschland Projekte im Kontext der horizontalen Priorität „Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe“, die die Stärkung demokratischer Werte und Strukturen zum Ziel haben, die Beteiligung an Wahlen auf allen politischen Ebenen befördern und antidemokratischen Tendenzen, darunter insbesondere Rechtsradikalismus und Rassismus, entgegenwirken.
Desweiteren werden unter der jugendspezifischen Priorität "Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit" Projekte prioritär gefördert, die die European Youth Work Agenda und den daran geknüpften Bonn Process unterstützen.
Hinweise zur operativen Leistungsfähigkeit
Prüfung
Aufgrund der übermäßigen Nutzung der Leitaktion (LA) 2 durch einzelne Organisationen hat die Europäische Kommission die Erasmus+ Nationalen Agenturen aufgefordert, bei der Antragsprüfung eine Prüfung der operativen Leistungsfähigkeit als weitere Prüfungshandlung vorzunehmen.
Hierfür ermittelt JUGEND für Europa Datenmaterial zu LA2 Antragstellern und Partnern, die zum Antragstermin europaweit und bildungssektorübergreifend in einer besonders hohen Anzahl von laufend geförderten Projekten der LA2 involviert sind und/oder eine besonders hohe Anzahl von neuen Anträgen in der Antragsrunde in der LA2 stellen. Kooperationspartnerschaften und Small-scale Partnership Anträge werden dabei zusammengezählt.
Die LA2 dient der Organisationsentwicklung aller Partner in einem internationalen Projekt. Von Projekten dieser Art sind qualitativ ausreichend und für die Organisationsentwicklung der Partner relevant nur eine begrenzte Anzahl an Projekten glaubwürdig. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Fördermittel auf möglichst viele Zuwendungsempfänger verteilt werden und sich nicht auf wenige Organisationen kumulieren.
JUGEND für Europa hat deshalb Indikatoren und Grenzwerte festgelegt, nach denen eingegangene LA2 Anträge geprüft werden. LA2 Anträge werden ab folgenden Grenzwerten ohne weitere inhaltliche Begutachtung abgelehnt:
- Wenn die "Hälfte der Partner" jeweils mehr als zehn neue LA2-Anträge gestellt hat oder
- wenn die "Hälfte der Partner" jeweils mehr als fünf laufende/noch nicht abgerechnete LA2-Projekte zum Zeitpunkt der Antragstellung hat oder
- wenn die "Hälfte der Partner" jeweils mehr als 20 neue Erasmus+-Anträge gestellt hat
Die "Hälfte der Partner" wird hierbei aufgerundet, z.B. bei drei Partnern müssen zwei Partner die o.g. Kriterien erfüllen usw.
Die deutschen Antragsteller sollten deshalb vor Antragstellung mit ihren Partnern klären, ob die o.g. Grenzwerte von mindestens der Hälfte der beteiligten Partner zum Antragstermin des neuen Antrags eingehalten werden.
Weiterführende Informationen
Alle verbindlichen Richtlinien finden Sie im "Programmhandbuch Erasmus+". Im Bereich "Antragsprozess" stellen wir Ihnen alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung zusammen.
Brauchen Sie Hilfe?
Unser Team steht ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Bitte beachten Sie, dass Ihre persönlichen Ansprechpartner*innen je nach Bundesland variieren können.
Lassen Sie sich inspirieren
Es gibt viel zu berichten aus den geförderten Projekten. Wir stellen Ihnen einige Projekte Guter Praxis vor...
Beispiele von Projekten guter PraxisErklärfilm
Das Video "Wie können Fachkräfte das EU-Programm Erasmus+ Jugend (2021-2027) nutzen?" finden Sie in unserer Mediathek.
Q!App
Basierend auf den Europäischen Qualitätsgrundsätzen für Lernmobilität erhalten Sie über die App viele praktische Anregungen, Tipps sowie Checklisten, um Mobilitätsprojekte zu entwickeln. Zur App...
Erasmus+ Project Results Platform
Welche Ergebnisse erzielen Projekte aus Erasmus+? Die Plattform der EU-Kommission gibt Auskunft...
Youthpass
Youthpass ist das europäische Instrument zur Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens im Programm Erasmus+ Jugend. Zu Youthpass...
Weitere Fördermöglichkeiten
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Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps ist eine großartige Chance, sich freiwillig für ein soziales und vielfältiges Europa zu engagieren. Mehr lesen...
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Erasmus+ Portal für Deutschland
Erasmus+ ist das EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport. Informationen zur Umsetzung in Deutschland finden Sie unter www.erasmusplus.de.
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Zentrale Aufrufe
Zentrale Förderaufrufe der Europäischen Kommission laufen über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA). Mehr lesen...