Förderfähige Länder
Das EU-Programm Erasmus+ steht folgenden Ländern offen.
EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer
Die folgenden Länder setzen das Programm mit Nationalen Agenturen in den jeweiligen Ländern um und können vollständig an allen Aktionen des Programms teilnehmen. An allen geförderten Maßnahmen aus dem Programm Erasmus+ muss ein EU-Mitgliedstaat oder ein assoziiertes Drittland beteiligt sein.
EU-Mitgliedsländer | Assoziierte Drittländer |
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Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in der Nachbarschaft der EU
Eine Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in der Nachbarschaft der EU ist in der Leitaktion 1 grundsätzlich ohne besondere Begründung möglich. Es dürfen allerdings in Erasmus+ Jugend nur noch maximal 25% der Fördermittel auf Projekte mit nicht assoziierten Drittländern entfallen. Angesichts einer traditionell sehr hohen Zahl von Projekten mit diesen Ländern in Deutschland bedeutet dies voraussichtlich deutlich geringere Förderchancen für Projekte unter Einbeziehung von nicht assoziierten Drittländern. JUGEND für Europa empfiehlt daher, Projekte nur dann mit Beteiligung von nicht assoziierten Drittländern zu planen, wenn die Konstellation auch inhaltlich begründet ist und für das Projekt eine zentrale Rolle spielt.
In Leitaktion 2 ist eine Beteiligung aller nicht assoziierten Drittländer an die Bedingung eines wesentlichen Mehrwerts für das Projekt geknüpft.
Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen und Beratung gerne an Ihre Kontaktpersonen bei JUGEND für Europa.
Westliche Balkanregion (Region1) | Länder der Östlichen Partnerschaft (Region 2) | Süd-Mediterrane Länder (Region 3) | Russische Förderation (Region 4) |
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Sonstige Partnerländer
Bei Kooperationspartnerschaften in Leitaktion 2 können bei wesentlichem Mehrwert auch andere Länder an Projekten beteiligt sein. Genauere Informationen zu den Ländern und zu den Voraussetzungen ihrer Teilnahme erfragen Sie bitte bei den zuständigen Fachkolleg*innen.
Auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich fallen in diese Kategorie.
Visaanforderungen
Bei der Teilnahme eines Landes außerhalb der Europäischen Union müssen die Visabestimmungen vor der Durchführung eines Projekts überprüft und berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Visaanforderung obliegt allen teilnehmenden Partnerorganisationen.
Weitergehende Informationen zu den Visaanforderungen finden Sie auf dem "EU Immigration Portal“.
Information zur Teilnahme des Vereinigten Königreichs
Das Vereinigte Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat mehr. Es hat auch nicht beantragt, als assoziiertes Drittland am neuen Programm Erasmus+ 2021-27 teilzunehmen. Aktuell zählt das Vereinigte Königreich somit als nicht-assoziiertes Drittland. Im Jugendsektor ist eine Beteiligung von britischen Partnern derzeit nur im Rahmen von Kooperationspartnerschaften möglich.