Förderfähige Länder
Das EU-Programm Erasmus+ steht folgenden Ländern offen.
EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer
Die folgenden Länder setzen das Programm mit Nationalen Agenturen in den jeweiligen Ländern um und können vollständig an allen Aktionen des Programms teilnehmen. An allen geförderten Maßnahmen aus dem Programm Erasmus+ muss ein EU-Mitgliedstaat oder ein assoziiertes Drittland beteiligt sein.
EU-Mitgliedsländer | Assoziierte Drittländer |
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Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer in der Nachbarschaft der EU
Eine Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in der Nachbarschaft der EU (Regionen 1-4) ist in der Leitaktion 1 grundsätzlich ohne besondere Begründung möglich. Es dürfen allerdings in Erasmus+ Jugend nur noch maximal 25% der Fördermittel auf Projekte mit nicht assoziierten Drittländern entfallen.
Angesichts einer traditionell sehr hohen Zahl von Projekten mit diesen Ländern in Deutschland bedeutet dies voraussichtlich deutlich geringere Förderchancen für Projekte unter Einbeziehung von nicht assoziierten Drittländern. JUGEND für Europa empfiehlt daher, Projekte nur dann mit Beteiligung von nicht assoziierten Drittländern zu planen, wenn die Konstellation auch inhaltlich begründet ist und für das Projekt eine zentrale Rolle spielt.
In Leitaktion 2 ist eine Beteiligung nicht assoziierter Drittländer der Regionen 1-3 möglich, sofern diese Beteiligung einen wesetlichen Mehrwert für das Projekt bietet.
Bitte beachten Sie, dass keine Aktivitäten in Belarus oder dem völkerrechtlich anerkannten Hoheitsgebiet Russlands möglich sind. Eine Beteiligung von Organisationen aus beiden Ländern als entsendende Partner ist möglich.
Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen und Beratung gerne an Ihre Kontaktpersonen bei JUGEND für Europa.
Westliche Balkanregion (Region1) | Länder der Östlichen Partnerschaft (Region 2) | Süd-Mediterrane Länder (Region 3) | Russische Förderation (Region 4) |
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Sonstige Partnerländer
Die Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern der Regionen 5-14 ist in Erasmus+ Jugend nicht förderfähig.
Auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich fallen in diese Kategorie.
Visaanforderungen
Bei der Teilnahme eines Landes außerhalb der Europäischen Union müssen die Visabestimmungen vor der Durchführung eines Projekts überprüft und berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Visaanforderung obliegt allen teilnehmenden Partnerorganisationen.
Weitergehende Informationen zu den Visaanforderungen finden Sie auf dem "EU Immigration Portal“.